Ralf M. Fleischer
Beraten | Begleiten | Betreuen
ICH BIETE IHNEN MEDIZIN-SERVICE
FÜR MENSCHEN
Sie sind erkrankt und wissen nicht so recht was nun zu tun ist? Sind überfordert mit der Diagnose? Suchen einen geeigneten Arzt, Therapeuten oder ein Diagnosezentrum? Oder brauchen Hilfe bei der Verständigung mit dem Arzt? Haben Fragen zur Stellung von Anträgen (z.B. Pflegegraderhöhung oder Schwerbehinderung) oder zu (Patienten- / Betreuungs- / Organ- / Vorsorgevollmacht / etc.) Verfügungen?
FÜR TIERE
Ihr geliebtes Haustier (Hund / Katze / Pferd) ist erkrankt oder hatte einen Unfall? Sie benötigen Beratung oder Begleitung zu Tierarzt / Tierklinik / Behörden? Sie möchten sicherstellen, dass es Ihrem Tier gut geht, auch wenn Ihnen mal etwas zustoßen sollte?

Was heißt das konkret?
- Beratung und Besprechung Ihres Krankheitsbildes
- Begleitung zu Ärzten, Theapeuten, Heilpraktikern – wir beantworten vermittelnd Ihre Fragen
- Betreuung von Patienten und Angehörigen – von der Diagnose bis zur Genesung
- Arztbesuch, OP, medizinische Eingriffe: Beratung, Transport und Nachsorge
- Suche nach Ärzten, Theapeuten und Diagnosezentren, sowie Hilfe zur Auswahl
- Schriftwechsel mit Ärzten, Krankenträgern, Versicherungen, Behörden etc.
- Beratung und Leistungsvergleich zu gesetzlichen und privaten Krankenkassen
- Anträge, z.B. für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, Schwerbehinderung, Pflegegraderhöhung etc.
- Informationen und Erläuterungen zu (ärztlichen) Verordnungen, z.B. Blutentnahme, Venenkatheter (Viggo), Spritzen, Medikamente, Blasenkatheter, Wundversorgung
- Begleitung bei Krankentransporten im In- und Ausland
- Informationen und Hinweise, u.a. für
Patientenverfügung
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll
Organverfügung
Mit einer Organverfügung können Sie in eine Organentnahme einwilligen, Sie können ihr aber auch widersprechen oder nur bestimmte Organe oder Körperteile zur Entnahme freigeben bzw. nur bestimmte Organe von einer Entnahme ausschließen.
Trauerverfügung
Mit einer Trauerverfügung können Sie festlegen, in welcher Art und Weise lhre Beerdigung stattfinden soll.
Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie regeln, wer sich um Ihr Kind kümmert, wenn Ihnen etwas passiert.
Vermögenssorgerechtsverfügung
Sie können in einer Sorgerechtsverfügung festlegen, dass eine Person die Erziehung des Kindes übernehmen soll, während ein anderer das Vermögen des Kindes verwaltet.
Widerspruchserklärung
Es gibt Länder, in denen für eine Organentnahme statt einer Zustimmung eine Widerspruchslösung besteht. Mit einer Widerspruchserklärung können Sie so eine ungewollte Organentnahme verhindern.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers.

Was heißt das konkret?
- Beratung bei tierärztlichen Erkrankungen oder Unfällen mit Versorgung Ihres Vierbeiners – ob Hund, Katze oder Pferd
- Begleiten zu Tierarzt, Tierklinik und Behörden
- Betreuung von der Erkrankung bis zur Genesung
- Beratung und Erstellung einer Vorsorgevollmacht für Ihr Tier
- Erstellung eines Notfall-Ausweises für Rettungskräfte
Vorsorgevollmacht für mein (Haus-)Tier
Viele Menschen regeln zu Recht ihre Zukunft: mit Versicherungen und Vorsorgemaßnahmen wie z.B. einer Patientenverfügung oder einem Testament.
Doch was passiert mit dem geliebten Haustier wenn der Tierhalter in eine Klinik oder ein Pflegeheim kommt oder gar verstirbt?
Für viele Haustiere ist das Tierheim die Endstation.
Doch das können Sie verhindern: Sie können beispielsweise im Zuge Ihres Testaments, Ihrer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht juristisch die Zukunft Ihres Tieres absichern oder gestalten. Zum Beispiel, dass sich eine Person Ihres Vertrauens oder eine Tierschutz-Organisation um „Ihren Liebling“ kümmert.
Klären Sie bitte frühzeitig mit den dann verantwortlichen Menschen, ob diese mit Ihren Wünschen einverstanden sind. Am besten füllen Sie gemeinsam die Vorsorgevollmacht für das Tier aus.
Fertigt ein Rechtsanwalt oder Notar die „Notfall-Verfügung“ bzw. Vorsorgevollmacht an, kann auch eine Ausfertigung durch ihn hinterlegt werden.
Überlassen Sie die Zukunft Ihres Tieres nicht dem Zufall, es wird Ihnen ewig danken!
Über mich
Meine Dienstleistungen basieren auf mehr als 40-jährigen Tätigkeiten in sämtlichen medizinischen Fachabteilungen und Notaufnahmen, sowie im Rettungsdienst.
Ich bin:
- Staatl. gepr. Gesundheits- und Krankenpfleger
- Fachkrankenpfleger
- Fachpflegekraft für Notfallpflege
- Notfallmedizin
- Pflege- / Pat.- / Prozessmanagement
- Rettungssanitäter
- Prakt. Ausbilder in der Krankenpflege
- Unfall- und Rettungswesen